Die europäische Datenschutzverordnung (DSGVO) zeigt ihre Zähne. Und die sind ganz schön scharf. Zumindest verbeißt sich die DSGVO gerade in den Internetgiganten Google. 50 Millionen Euro Strafe soll der US-Konzern Strafe zahlen. Das hat die französische Datenschutzbehörde CNIL geurteilt. Der Grund: Fehlende Transparenz und unzureichende Informationen über die Datenverarbeitung. Ist das eine gerechte Strafe für Google?
Trifft Google eine Strafe von 50 Millionen Euro hart? Nein, das kann der IT-Gigant wahrscheinlich aus der Portokasse zahlen. Nur zwei Beispiele: Im Jahr 2017 hat Alphabet, der Mutterkonzern von Google, einen Jahresumsatz von 110,85 Milliarden US-Dollar. Das macht einen Reingewinn 12,662 Milliarden Dollar. Noch ein paar Zahlen zum Vergleich? Das Vermögen von Larry Page, einem der Mitbegründer von Google, wird auf 44,86 Milliarden Dollar geschätzt. 50 Millionen sind davon nur 0,011 Prozent. Die Strafe von 50 Millionen Euro sind eher Peanuts für Google.
Ein Sieg für europäische Internetnutzer
Warum ist das Urteil dennoch ein Meilenstein in der europäischen Datenschutz-Geschichte? Aus zwei Gründen: Zum einen ist es ein deutliches Signal an Datenkonzerne. Gegen diese Unternehmen werden nun immer öfter hohe Geldstrafen wegen Datenschutzmissbrauch verhängt. Und die Bußgelder werden immer höher. Dadurch sind die Unternehmen gezwungen, sich aktiver um einen fairen Datenschutz zu kümmern. Daten sind ein wertvolles Gut und keine Selbstverständlichkeit, die man jederzeit einfordern darf.
Zum anderen beweist die französische Behörde ein extrem gelungenes Timing. Denn am 22. Januar 2019 gibt Google die Verarbeitung der Daten von EU-Bürgern an seine irische Tochterfirma ab. Damit ist ab sofort die irische Datenschutzbehörde für Verstöße zuständig. Und diese ist bekannt für ihr sanftes Vorgehen. Ab diesem Datum müssen sich dann alle Behörden anderre EU-Staaten mit der irischen Behörde abstimmen. Das Ziel von Google, eine DSGVO light in Europa für sich durchsetzen, ist damit erstmal gescheitert. Ein kleiner Sieg für alle europäischen Internetnutzer und ein deutliches Zeichen, dass auch ein IT-Riese aus den USA im europäischen Netz sich nicht alles erlauben kann.
Was wird Google überhaupt vorgeworfen?
In zwei Punkten soll sich der IT-Konzern in den Augen der französischen Datenschutzbehörde schuldig gemacht haben. Erstens: Der Internetgigant missachtet die Pflicht, seine User transparent auf die Datennutzung aufmerksam zu machen. Die Informationen dazu seien aus Sicht der Behörde nicht leicht auffindbar und sogar auf mehrere Dokumente verteilt. Zweitens: Das Ausmaß der Datenverarbeitung und der Speicher-Zeitraum durch Google sind nicht klar und ausführlich genug erläutert. Zum Beispiel informiere der Konzern nur schlecht, in vielen Diensten von Google personalisierte Werbung geschaltet wird. Zwei klare Verstöße gegen die neue Datenschutzregelung.
Hintergrund des Verfahrens ist eine Beschwerde des österreichischen Netzaktivisten Max Schrems, seiner Organisation Noyb (none of your business) und der französischen NGO „La Quadrature du Net“. Schrems hat am 25.Mi 2018, am Tag des in Inkrafttretens der DSGVO, eine Beschwerde gegen Google eingereicht.
M.A. Kerstin Steinert ist freie Journalistin, Editorin und Content Managerin. Sie lebt und arbeitet in Deutschland und Österreich und beschäftigt sich schon seit Jahren mit den (Un)tiefen des Internets.